Verlagsvertrag und Autorenvertrag: Dein Buch, deine Regeln

Du hast es geschafft – dein Manuskript ist fertig und ein Verlag zeigt Interesse. Doch nun liegt er vor dir: der Verlagsvertrag (oder Autorenvertrag).

Paragrafen, Klauseln, Fachbegriffe.
Unerfahrene Autoren überfordert der erste Autorenvertrag schnell.

Dein Buch ist mehr als ein Produkt. Es ist deine Vision, dein Ticket zu mehr Sichtbarkeit und Erfolg.
Und genau darum ist es wichtig, dass du die Kontrolle behältst.

In diesem Artikel geht es um den Verlagsvertrag oder den Autorenvertrag. Ich zeige dir, worauf du achten musst und wie du selbstbewusst verhandelst.

Verlagsvertrag und Autorenvertrag: Grundlagen und Rechtliches

Bevor wir in die Details abtauchen, lass uns einen Schritt zurückgehen und einmal das große Ganze betrachten: Was genau ist ein Verlagsvertrag? Und warum ist er so wichtig?

Die Zusammenarbeit mit einem Verlag ist eine Partnerschaft, meist auf Zeit, in der beide Seiten Rechte, aber auch Pflichten haben.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Verlagsvertrag um einen Lizenzvertrag. Du erteilst dem Vertrag die Erlaubnis, dein geistiges Eigentum zu nutzen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verlag, dein Werk zu veröffentlichen und zu verbreiten.

Der Unterschied zwischen einem Verlagsvertrag und einem Autorenvertrag

Lass uns zuerst die Begriffe Verlagsvertrag und Autorenvertrag klären:

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Autorenvertrag und einem Verlagsvertrag?

Das verhält sich wie das Verhältnis zwischen einer Blume und einer Rose. Die Blume ist der Überbegriff und bedeutet nicht automatisch, dass damit die Rose gemeint ist. Für die Rose hingegen gilt: Sie ist eine Blume.

Genauso verhält es sich auch mit dem Autorenvertrag und dem Verlagsvertrag. Der Autorenvertrag ist der Überbegriff und bedeutet nicht zwingend, dass damit ein Verlagsvertrag gemeint ist (es kann sich auch um einen Vertrag etwa mit einer Agentur oder anderen Partnern handeln). Ein Verlagsvertrag hingegen ist ein spezifischer Autorenvertrag.

Wenn ich in diesem Artikel vom „Autorenvertrag“ spreche, so ist damit der Verlagsvertrag gemeint.

Verlagsvertrag und Autorenvertrag: Rechte abgeben oder behalten?

Beim Verlagsvertrag gibt es immer zwei Parteien: der Autor (oder die Autoren) und der Verlag.

Deine Aufgabe als Autor ist es, dem Verlag ein Manuskript zu liefern.

Die Aufgabe des Verlags hingegen ist es, dein Werk zu drucken und dein Buch zu vermarkten.

Bedenke immer: Dein Verlag tut das nicht aus reiner Liebe zu Büchern. Er will mit deinem Buch Geld verdienen.

Und genau hier liegt der Haken: Die Interessen von Autor und Verlag sind nicht immer deckungsgleich. Du willst vielleicht die maximale kreative Kontrolle und die höchstmögliche Vergütung. Der Verlag hingegen will Risiken minimieren und Gewinne maximieren.
Da können schon mal Konflikte auftauchen.

Ein Vertrag zwischen dir und dem Verlag ist immer individuell. Und genau deshalb solltest du jede einzelne Klausel genau unter die Lupe nehmen.

Das steht in einem Verlagsvertrag oder Autorenvertrag

Was genau ist in einem Verlagsvertrag eigentlich geregelt?

Im Vordergrund eines Verlagsvertrags steht die Rechteübertragung. Heißt: Welche Rechte gibst du dem Verlag? Nur das Recht zur Veröffentlichung als Printbuch? Oder auch E-Book-Rechte? Wie sieht’s mit Hörbüchern aus?

Dann geht es natürlich auch um die Vergütung: Wie hoch ist dein Anteil pro verkauftes Exemplar? Bekommst du einen Vorschuss? Und wann wird abgerechnet?

Auch der Zeitplan ist Vertragsgegenstand: Wann musst du dem Verlag das fertige Manuskript vorlegen? Und bis wann wird der Verlag das Buch veröffentlichen?

Natürlich geht’s auch um Inhalt und Qualität: Wie viele Feedbackschleifen sind vorgesehen? Wer hat das letzte Wort bei Inhalt und Gestaltung?

Wie du siehst: Da kommt inhaltlich einiges zusammen. Und jeder dieser Punkte kann ausschlaggebend für den Erfolg deines Buches sein – und damit auch für den Erfolg deines Unternehmens.

Formelle Anforderungen an einen Autorenvertrag

Vertrauen und Handschläge sind gut, doch ein Verlagsvertrag muss zwingend schriftlich geschlossen werden. Und zwar nicht via E-Mail oder WhatsApp, sondern als physisches Dokument mit echten Unterschriften.

Warum?

Schutz!

Und zwar für dich als Autor und für den Verlag. Hier geht es um Recht – und oft um sehr viel Geld.

Aber Vorsicht: Nur weil etwas schriftlich festgehalten ist, heißt das nicht, dass es auch rechtmäßig ist. Es gibt Klauseln, die trotz Unterschrift unwirksam sein können. Zum Beispiel, wenn sie eine Partei unangemessen benachteiligen.

Deshalb rate ich dir, den Vertrag von einem Profi prüfen zu lassen, bevor du ihn unterschreibst und vor allem: falls du unsicher bist.

Ja, das kostet Geld. Aber glaub mir, es kann dir viel mehr Geld und Ärger ersparen.

Der Verlagsvertrag: Zentrale Bestandteile und Verhandlungspunkte

Lass uns ein paar Punkte im Autorenvertrag genauer anschauen. Sie sind nämlich oft essenziell – nicht nur für deinen Verdienst, sondern auch fürs Marketing:

Rechte und Nutzungsarten

Die Rechte sind das Herzstück des Vertrags. Hier legst du fest, was der Verlag mit deinem Werk machen darf – und was nicht. In der Regel verlangt der Verlag ein ausschließliches, räumliches und zeitlich unbeschränktes Recht zur Verwertung des Werkes in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten.

Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn damit gibst du alle Rechte ab.
Und zwar für immer.
Weltweit.
Und auch für Nutzungsarten, die es vielleicht noch gar nicht gibt.

Daher der Rat: Sei hier sehr vorsichtig. Beschränke die Rechteeinräumung auf das, was der Verlag wirklich braucht: zeitlich, räumlich und inhaltlich.

Besonders wichtig für Autoren von Biografien, Sachbüchern und Fachbüchern: Behalte dir das Recht vor, Teile deines Buches für dein eigenes Marketing zu nutzen.

Du willst Blogbeiträge schreiben, Vorträge halten, Online-Kurse anbieten? Dann muss das im Vertrag klar geregelt sein.

Wie Buchmarketing mit Social Media funktioniert, erfährst du hier.

Dein Honorar im Autorenvertrag – Mach das Beste daraus!

Die Frage nach dem Geld ist essenziell: Wie viel bekommst du für jedes verkaufte Exemplar?

Die übliche Variante ist eine prozentuale Beteiligung am Nettoverkaufspreis. Bei Hardcover-Ausgaben sind 8–12 % üblich, bei Taschenbüchern 6–10 % und bei E-Books 20–30 %.

Aber Vorsicht: Der Teufel steckt im Detail. Achte unbedingt darauf, ob sich die Prozente auf den Nettoverkaufspreis oder den Nettoerlös beziehen. Der Unterschied kann erheblich sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt: der Vorschuss. Das ist sozusagen dein Startkapital.
Aber Achtung: In der Regel ist der Vorschuss mit deinen späteren Einnahmen verrechenbar. Du bekommst also erst wieder Geld, wenn der Vorschuss „eingespielt“ ist.

Wenn du mehr über den Verdienst von Autoren wissen möchtest, dann lies dir hierzu gerne meinen Blogartikel Was verdient ein Autor? Der Wert eines Buches für dein Business“ durch.

Laufzeit und Beendigung des Vertrags

Wie lange läuft dein Vertrag? Und wie kommst du da wieder raus?

Viele Verlage wollen Verträge über die gesamte Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes abschließen. Also bis 70 Jahre nach deinem Tod.

Mein Tipp: Verhandle eine kürzere Laufzeit. 5–10 Jahre sind üblich und ausreichend. Danach sollten die Rechte automatisch an dich zurückfallen, es sei denn, ihr einigt euch auf eine Verlängerung.

Wichtig ist auch eine Klausel zur vorzeitigen Vertragsbeendigung. Was passiert, wenn der Verlag pleitegeht? Oder wenn dein Buch nicht mehr aktiv vertrieben wird?

Gerade für Autoren von Sach- und Fachbüchern ist das relevant. Denn dein Buch ist Teil deiner Geschäftsstrategie. Heißt: Du musst unbedingt die Kontrolle darüber behalten.

Besonderheiten bei Sachbüchern und Fachbüchern

Ein Punkt, der oft bei Verlagsverträgen übersehen wird: Sach- und Fachbücher sind keine Romane.

Bei einem Roman hat der Autor das Ziel, möglichst viele Bücher zu verkaufen.

Bei einem Sachbuch oder Fachbuch hingegen ist das oft anders. Hier ist ein Buch ein Tool, um etwa hochpreisige Beratungsleistungen zu verkaufen oder deine Expertise zu unterstreichen.
Deshalb sollte solch ein Buch auch eher exklusiv bleiben.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Aktualisierungen! Gerade bei Sach- und Fachbüchern kann sich das Wissen schnell ändern. Wie wird mit Neuauflagen umgegangen? Wer entscheidet darüber? Und wie wirkt sich das auf dein Honorar aus?

Auch die Nutzung von Buchinhalten für dein Marketing ist ein heikles Thema. Wie bereits erwähnt, solltest du dir die Rechte dafür unbedingt vertraglich zusichern lassen.

Die richtige PR für Autoren gibt es hier.

Vertragsklauseln, die dein Buch groß machen: Marketingstrategien im Verlagsvertrag

Lass uns Klartext sprechen über etwas, was dir als Unternehmer vermutlich besonders am Herzen liegt: das Marketing für dein Buch.

Viele Autoren sind enttäuscht, wenn sie feststellen, wie wenig Marketing der Verlag für ihr Buch betreibt.

Die harte Wahrheit ist die: Den Großteil der Vermarktung wirst du selbst stemmen müssen.

Trotzdem oder deshalb solltest du im Vertrag ganz genau festhalten, welche Marketingaktivitäten der Verlag unternehmen wird. Wird es Lese-Exemplare für Rezensenten geben? Wird das Buch auf Messen präsentiert? Gibt es eine Social-Media-Kampagne?

Besonders wichtig für dich als Autor von Sach- oder Fachbüchern: Wie wird dein Buch im B2B-Bereich vermarktet? Wird es Sonderkonditionen für Großbestellungen geben, etwa wenn du das Buch bei deinen Vorträgen verkaufen wirst?

Und noch etwas: Behalte dir das Recht vor, selbst Marketing zu machen. Du willst vielleicht eine Landingpage für dein Buch erstellen oder es in deinem Newsletter bewerben. Stelle sicher, dass der Vertrag dir das auch erlaubt.

Hier geht’s zur Lösung: PR-Agenturen für Autoren.

VG WORT und Nebenrechte im Verlagsvertrag

Für Sach- und Fachbuchautoren gibt es noch einen weiteren, wichtigen Aspekt: die VG WORT. Dabei handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die Tantiemen für die Nutzung von Texten einsammelt und an die Autoren ausschüttet.

Achte darauf, dass du dir die Einnahmen vertraglich sicherst.

Auch andere Nebenrechte solltest du vertraglich berücksichtigen: das Recht zur Übersetzung oder gar zur Verfilmung zu Dokumentationen usw.

Diese Rechte können verdammt wertvoll sein. Viele Verleger lassen sich pauschal alle Nebenrechte übertragen.

Mein Rat: Sei hier vorsichtig: Behalte dir zumindest eine Beteiligung vor, falls diese Rechte genutzt werden.

Der perfekte Autorenvertrag: Vertragsverhandlungen führen

Du kennst jetzt alle wichtigen Vertragsbestandteile. Aber wie verhandelst du sie?

Zuerst einmal: Lies den Vertrag.
Gründlich.
Und mehrmals.

Ja, das ist mühsam.
Ja, das ist vielleicht auch kompliziert für dich.

Aber: Es geht hier um deine Zukunft!

Markiere alle Punkte, die du nicht verstehst oder die dir seltsam vorkommen. Google ist zwar dein Freund – aber verlasse dich nicht nur darauf.
Ein Profi (wie ein Anwalt für Vertragsrecht) kann hier Gold wert sein.

Du kannst den Vertrag auch mit Musterverträgen vergleichen, du findest zahlreiche davon online.
In welchen Punkten weicht er ab? Und warum?

Ebenso wichtig: Mach dir deine Ziele klar. Was willst du mit deinem Buch erreichen?
Mehr Sichtbarkeit?
Neue Kunden?
Dich als Experte positionieren?

Je klarer deine Ziele sind, desto besser kannst du verhandeln.

Verhandlungsspielräume finden

Wo kannst du ansetzen? Wo hat der Vertrag noch Verhandlungsspielraum?

Zunächst einmal: Fast alles ist verhandelbar. Ja, auch in einem vorformulierten Vertrag.

Also lass dich nicht einschüchtern von Formulierungen wie „Standardvertrag“ oder „übliche Konditionen“. Das sind oft nur Verhandlungstaktiken.

Besonders viel Spielraum hast du in der Regel bei diesen Punkten:

– Höhe des Vorschusses

– Prozentsätze der Beteiligung

– Laufzeit des Vertrags

– Umfang der Rechteübertragung

– Marketing-Verpflichtungen des Verlags

Aber Vorsicht: Nicht alles, was verhandelbar ist, ist auch sinnvoll zu verhandeln. Konzentriere dich hierbei insbesondere auf Punkte, die für dich und deine Ziele wichtig sind.

Und noch ein Tipp: Bereite dich gut vor. Dazu gehört auch, Alternativen und Kompromisse vorzubereiten. Wenn der Verlag in einem Punkt nicht nachgeben will, was könntest du stattdessen vorschlagen?

Das Exposé als Vertragsgrundlage

Hier kommt ein Trick, den viele Autoren gar nicht kennen: Dein Exposé kann Teil des Vertrags werden, also nutze das!

Wenn du in deinem Exposé bestimmte Zusagen gemacht hast – etwa zum Umfang deines Buches, zum Erscheinungstermin oder zur Gestaltung des Covers, dann kannst du darauf bestehen, dass diese Punkte in den Vertrag aufgenommen werden.

Besonders wichtig, wenn der Vertrag aufgrund deines Exposés zustande kommt. Der Verlag kann dann nicht einfach von diesen Zusagen abrücken.

Aber Vorsicht: Das Schwert ist immer zweischneidig. Auch du bist dann an diese Zusagen gebunden. Sei also vorsichtig mit dem, was du im Exposé versprichst.

Im Zweifel: Rechtliche Beratung

Ich weiß, dass ich mich wiederhole.
Aber es ist wichtig, daher noch einmal: Hol dir professionelle Hilfe!

Ein spezialisierter Anwalt, kann unschätzbar wertvoll sein, denn er oder sie kann:

– Fallstricke identifizieren, die du vielleicht übersehen hast

– Dir die rechtlichen Konsequenzen bestimmter Klauseln erklären

– Alternative Formulierungen vorschlagen

– Dir Verhandlungstipps geben

Ein gut verhandelter Vertrag kann dir langfristig viel mehr einbringen, als dich ein Fachanwalt kostet.

Und noch ein Tipp unter uns: Ein Anwalt kann auch als der „Bad Cop“ auftreten. Heißt: Du kannst hart verhandeln, ohne deine gute Beziehung zum Verlag zu gefährden. „Tut mir leid, aber mein Anwalt besteht darauf …“.

Übrigens: Auch das Thema Titelschutz ist wichtig für dein Buch. Lies dir hier meinen Artikel dazu durch.

Fazit: Dein Buch, deine Regeln – auch beim Verlagsvertrag

Jetzt bist du gewappnet für deine Vertragsverhandlungen mit deinem Verlag.

Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Studiere den Vertrag, bis du jeden einzelnen Satz verstehst. Wenn dir etwas unklar ist: Frag einen Experten.
  2. Konzentriere dich auf die wirklich wichtigen Aspekte, die für deine Ziele wichtig sind. Als Autor einer Biografie, eines Sach- oder Fachbuchs hast du andere Prioritäten als ein Romanautor.
  3. Behalte dir die Rechte vor, die du für dein Business brauchst. Vor allem die Nutzung von Buchinhalten für Marketing und Weiterbildung ist für dich essenziell.
  4. Verhandle hart, aber fair. Ein guter Deal ist einer, bei dem beide Seiten zufrieden sind.
  5. Hol dir professionelle Hilfe. Ein Fachanwalt für Vertragsrecht kann Gold wert sein.

Und denke immer daran: Dein Buch ist kein Produkt, sondern ein Tool für dein Business. Eines, das dir – effektiv eingesetzt – Türen öffnet, dich als Experte positioniert und dir neue Kunden bringt.

Aber das kann es nur, wenn du die Kontrolle behältst.
Und genau dafür ist der Verlagsvertrag der Schlüssel: Verhandle so, dass der Autorenvertrag dir und deinem Business dient.

Ich habe in den vergangenen Jahrzehnten viele Autoren durch den Prozess der Buchveröffentlichung begleitet und kenne sie alle: die Abkürzungen und die Fallstricke.

Ich weiß genau, worauf es ankommt und wie du aus deinem Buch das Beste für dich und dein Unternehmen herausholen kannst.

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Verlagsvertrag und Autorenvertrag: Dein Buch, deine Regeln

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