Geld, das vielen Autoren entgeht — weil sie die VG WORT nicht kennen. Wie sie funktioniert, wer Ausschüttungen bekommt und warum sich die Anmeldung jeden Aufwand wert ist.
Worum es geht
Die VG WORT ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr und verteilt das eingenommene Geld an die Berechtigten. Autoren. Verlage. Übersetzer.
Konkret: jedes Mal, wenn eine Bibliothek dein Buch verleiht, wenn ein Kopiergerät verkauft wird (und du davon kopiert wirst), wenn dein Text in bestimmter Form digital genutzt wird — fließt Geld an die VG WORT. Sie verteilt es nach festgelegten Regeln an die Rechteinhaber.
Für viele Sachbuch-Autoren sind das pro Jahr Beträge zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro. Geld, das einfach liegen bleibt, wenn du dich nicht anmeldest.
Einnahmequellen der VG WORT
Geräte- und Speichermedienabgaben. Auf Kopiergeräte, Drucker, Smartphones und Speichermedien wird in Deutschland eine Abgabe erhoben. Sie wird über Hersteller an die VG WORT weitergereicht — denn das Gesetz geht davon aus, dass mit diesen Geräten urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden.
Bibliothekstantieme. Vergütungen für Buchausleihen in Bibliotheken. Jede Ausleihe eines deiner Bücher generiert einen kleinen Vergütungsanspruch.
Weitere gesetzliche und vertragliche Vergütungen. Schultantieme, Pressespiegel-Nutzung, bestimmte Online-Nutzungen.
Wer Ausschüttungen erhält
Berechtigt sind Urheber und Rechteinhaber, deren Werke bei der VG WORT angemeldet sind.
Bei Verlagsbüchern meldet üblicherweise der Verlag an. Die Ausschüttung wird dann zwischen Verlag und Autor aufgeteilt. Der Autorenanteil beträgt meist 50 bis 70 Prozent. Das ist im Verlagsvertrag geregelt.
Selfpublisher können und müssen ihre Werke selbst anmelden — wenn sie Mitglied der VG WORT sind. Mitgliedschaft ist kostenlos.
Anmeldeverfahren
Drei Schritte:
- Mitglied werden. Antrag online stellen unter vgwort.de. Kostenlos. Innerhalb weniger Wochen bekommst du eine Mitgliedsnummer.
- Werke anmelden. Pro Buch ein Anmeldeformular. ISBN, Titel, Veröffentlichungsdatum, Umfang. Online auszufüllen.
- Jährliche Meldungen. Pro Kalenderjahr werden die in diesem Jahr veröffentlichten Werke gemeldet. Es gibt feste Meldefristen — meist bis 31. Januar des Folgejahres.
Die Ausschüttungen erfolgen in der Regel einmal pro Jahr. Wenn du dieses Jahr ein Buch veröffentlichst, kommt die erste Ausschüttung im Laufe des Folgejahres oder dem Jahr darauf.
METIS und Online-Texte
Für Online-Texte gibt es ein eigenes Verfahren: METIS. Wenn du auf deiner Website Artikel publizierst mit einer Mindestlänge (typisch 1.800 Zeichen für die einfache Ausschüttung), kannst du diese Texte mit METIS-Zählpixeln versehen. Erreichen sie eine bestimmte Mindestzahl an Aufrufen, fließen Tantiemen.
Für Blog-Autoren mit gut frequentierten Sachbeiträgen ist METIS ein eigener Einkommensstrom — pro Jahr meist im niedrigen vierstelligen Bereich, aber bei sehr großen Plattformen auch deutlich mehr.
Warum sich der Aufwand lohnt
Die Anmeldung kostet einmalig etwa zwei Stunden. Die jährliche Meldung danach etwa eine Stunde pro Jahr. Im Gegenzug bekommst du:
- Tantiemen aus Bibliotheksausleihen (für jedes deiner Bücher, lebenslang)
- Geräteabgaben-Anteile
- METIS-Ausschüttungen aus Online-Texten
- Pressespiegel-Anteile, wenn du in der Presse zitiert wirst
Über die Jahre summiert sich das. Bei einem aktiven Sachbuch-Autor mit drei bis fünf Büchern und regelmäßiger Online-Präsenz sind 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr realistisch. Bei stärker präsenten Autoren auch deutlich mehr.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du noch nicht Mitglied bist: heute den Antrag stellen. Zwanzig Minuten Online-Formular. Wenn du Mitglied bist, aber deine Werke nicht aktuell gemeldet hast: gleich nach dem Lesen dieses Artikels alle nicht gemeldeten Werke nachmelden. Rückwirkende Meldungen sind in begrenztem Rahmen möglich.
Wer als Sachbuch-Autor die VG WORT nicht nutzt, lässt jährlich vierstellige Beträge auf dem Tisch liegen. Das ist nicht romantisch. Aber es ist eine der einfachsten Optimierungen, die du als Autor machen kannst.